Im kommenden Jahr sind die Bürgerinnen und Bürger aller 27 EU-Mitgliedsstaaten aufgerufen, zum zehnten Mal das Europäische Parlament zu wählen. In Deutschland findet die Wahl am Sonntag, den 9. Juni 2024, statt.
Die grundlegenden Prinzipien der Wahl sind festgelegt und in allen Mitgliedsstaaten einheitlich. Die Wahl zum Europäischen Parlament muss allgemein, frei, direkt und geheim sein und nach dem Verhältniswahlrecht ablaufen. National gibt es allerdings einige Unterschiede in der Durchführung der Europawahl.
Mit 16 wählen gehen
Beispielsweise ist das Wahlalter in vielen Mitgliedsstaaten unterschiedlich. In Deutschland gibt es bei der Wahl im kommenden Jahr eine Änderung: das Mindestalter wird für die Europawahl bundesweit von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Das beschloss der Bundestag bereits im November 2022. Die Ampelkoalition geht davon aus, dass durch diese Neuregelung 1,4 Millionen mehr Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben können.
Die Regierung begründete diesen Schritt damit, dass Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren genauso politisch interessiert seien, wie 18-Jährige. Zudem könnten Jugendliche in diesem Alter beispielsweise in der Schule gezielt auf die Wahlen vorbereitet werden. Durch eine frühe Mobilisierung von jungen Menschen könne die Wahlbeteiligung in Deutschland auch langfristig erhöht werden, so Expert*innen.
Kommt die Sperrklausel?
Auch die Höhe der Sperrklausel – also der prozentuale Stimmenanteil, den eine Partei oder eine Person erreichen muss, um ein Mandat zu erhalten – unterscheidet sich in den Mitgliedsstaaten. In Deutschland werden die Europa-Abgeordneten bisher ohne eine Sperrklausel ins Parlament gewählt.
Doch das könnte sich schon bald ändern. Sowohl das EU-Parlament, als auch der Bundestag haben dafür Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Im Mai 2022 brachte das Europäische Parlament einen Vorschlag für eine Reform des Europawahlrechts ein, der auch die Einführung einer 3,5-Prozent-Hürde in den bevölkerungsreichsten EU-Mitgliedsstaaten vorsieht.
Diese Regelung würde auf Staaten zutreffen, die mehr als 60 Sitze im EU-Parlament erhalten – also auch auf Deutschland. Bevor diese Neuerung in Kraft treten kann, müssen allerdings alle EU-Staaten zustimmen.
Bundestag stimmt für Prozenthürde
Im Koalitionsvertrag der Ampelregierung ist die Einführung einer Sperrklausel auf europäischer Ebene festgehalten. Im Juni 2023 stimmte der Bundestag mit einer nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit für die Einführung einer Hürde von mindestens zwei Prozent bei der Europawahl. Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss sich allerdings der Bundesrat noch damit befassen.
Vielfalt oder Zersplitterung?
Vor allem kleinere Parteien äußern sich deutlich gegen eine solche Änderung. Für sie würde die Einführung einer Prozenthürde bedeuten, dass sie keine Mandate mehr im EU-Parlament erhalten könnten. Befürworter der Sperrklausel merken dagegen an, dass dadurch eine Zersplitterung des Parlaments verhindert werde.
Wahl 2024 ohne Sperrklausel
Da die Verfahren auf nationaler wie auf europäischer Ebene nicht bis zum nächsten Sommer abgeschlossen sein werden, findet die Europawahl 2024 in Deutschland erneut ohne Sperrklausel statt. Die neue Regelung könnte frühestens bei der folgenden Wahl im Jahr 2029 greifen.
Quellen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw24-de-europaeisches-parlament-950408
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